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Dienstag, 13. Oktober 2026 Alles rund ums Fahrrad — Technik, Recht und Reisen

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Recht 3 Min. Lesezeit

Winterdienst auf Radwegen: Die Kür ohne Pflicht

Kurz gefasst Wo geräumt wird, wird auch im Januar Rad gefahren. Warum Radwege trotzdem fast überall zuletzt drankommen, welche Pflichten wirklich bestehen und was ein Räumplan über eine Stadt verrät.
Autor
Sebastian Heldt
Veröffentlicht
Lesezeit
3 Minuten
Ressort
Rechtliche Aspekte und Sicherheit
Quellen
keine angegeben
Eine geräumte, nasse Fahrbahn; der Schnee ist auf den Radweg geschoben, auf dem ein Radfahrer in der Dämmerung über die ungeräumte Fläche fährt.
Die Fahrbahn ist frei, der Schnee liegt auf dem Radweg. Genau dort endet für viele Gemeinden die Räumpflicht — und beginnt das Risiko der Radfahrer. Bild: KI-erzeugte Illustration · FahrradBlick

Es gibt eine Zahl, die in jeder Debatte über Radverkehr im Winter auftaucht und selten hinterfragt wird: Der Radverkehr bricht zwischen November und März ein. Das stimmt — aber nicht überall gleich stark, und der Unterschied zwischen den Städten ist grösser als der zwischen den Jahreszeiten.

Was ihn erklärt, ist banal: ob geräumt wird.

Die Rechtslage ist unbefriedigend

Kommunen trifft eine Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Verkehrsflächen. Sie ist aber nach Zumutbarkeit und Verkehrsbedeutung abgestuft, und diese Abstufung stammt aus einer Zeit, in der Verkehrsbedeutung gleichbedeutend mit Kraftfahrzeugverkehr war.

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Praktisch heisst das: Für Gehwege wird die Räum- und Streupflicht meist per Satzung auf die Anlieger übertragen, mit festen Zeiten. Für Fahrbahnen räumt die Kommune nach Dringlichkeitsstufen, Hauptstrassen zuerst. Radwege fallen in vielen Satzungen durch das Raster — sie sind weder Gehweg noch Fahrbahn.

Daraus folgt: Es gibt in den meisten Städten keine einklagbare Pflicht, einen Radweg zu räumen. Wer stürzt, hat rechtlich kaum eine Handhabe, und ein Mitverschulden wegen nicht angepasster Fahrweise wird regelmässig angenommen.

Warum es trotzdem gemacht werden sollte

Die Argumente sind weniger rechtlicher als praktischer Natur, und sie sind stark.

Erstens: Wer im Winter aufs Auto umsteigt, steigt im Frühjahr nicht selbstverständlich zurück. Gewohnheiten bilden sich über Wochen. Ein Winter ohne Radverkehr kostet nicht nur diesen Winter.

Zweitens: Der Winterdienst auf Radwegen ist im Vergleich günstig. Die zu räumende Fläche ist ein Bruchteil der Fahrbahnfläche, und es gibt Gerät, das dafür ausgelegt ist — kleine Kehrmaschinen mit Feuchtsalzstreuung, die auch Wege unter zwei Metern befahren können.

Drittens: Der Kosteneffekt auf der anderen Seite. Jeder Sturz, der zu einer Verletzung führt, kostet das Gesundheitssystem und den Arbeitgeber. Städte, die den Radwinterdienst ausgeweitet haben, führen genau diese Rechnung.

Was einen guten Winterdienst ausmacht

Ein definiertes Netz. Nicht alles kann geräumt werden — aber es muss festgelegt und veröffentlicht sein, was geräumt wird. Wer sich darauf verlassen kann, dass eine bestimmte Route morgens frei ist, plant seinen Weg danach.

Die Priorität. Radwege müssen zeitgleich mit den Hauptstrassen bedient werden, nicht danach. Ein Radweg, der um zehn Uhr geräumt wird, hat für den Berufsverkehr keinen Wert.

Und das Verfahren. Schnee, den ein Räumfahrzeug von der Fahrbahn auf den Radweg schiebt, macht die vorherige Räumung des Radwegs zunichte. Wo Rad- und Fahrbahnräumung nicht abgestimmt sind, entsteht genau dieser Effekt — und er ist einer der häufigsten Beschwerdegründe.

Beim Streumittel gibt es einen Zielkonflikt: Splitt ist umweltverträglicher, wirkt auf Radwegen aber schlecht, weil er unter schmalen Reifen wegrollt und selbst zur Rutschgefahr wird. Feuchtsalz wirkt zuverlässiger, greift jedoch Bauwerke, Böden und Fahrräder an. Mehrere Städte setzen auf Sole in reduzierter Menge — technisch der beste Kompromiss, aber teurer in der Ausrüstung.

Was die Erfahrung anderer Länder zeigt

In nordeuropäischen Städten mit erheblich härteren Wintern liegt der Radverkehrsanteil im Winter deutlich höher als in deutschen Städten mit milderem Klima. Der entscheidende Unterschied ist nicht die Ausrüstung der Radfahrenden, sondern die Zuverlässigkeit der Räumung.

Wo eine Stadt garantiert, dass das Hauptnetz zu einer bestimmten Uhrzeit befahrbar ist, entstehen Winterradler. Wo es Glückssache ist, entstehen keine — weil niemand seinen Arbeitsweg auf Glück baut.

Was man selbst tun kann

Nachsehen, ob die eigene Stadt ein Winterdienstnetz für den Radverkehr veröffentlicht hat. Falls ja: die eigene Route damit abgleichen und gegebenenfalls anpassen. Falls nein: das ist die Anfrage wert, die man an die Verwaltung oder in die Bürgerfragestunde richtet.

Und Stellen melden, die regelmässig unpassierbar sind. Viele Kommunen haben inzwischen Meldeportale. Eine dokumentierte Häufung an derselben Stelle ist das Einzige, was in der Praxis etwas bewegt.

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