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Wer bezahlt eigentlich den Radweg?
- Autor
- Sebastian Heldt
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- Quellen
- keine angegeben
Wenn in einer Kommune ein Radweg nicht gebaut wird, lautet die Erklärung fast immer: kein Geld. Sieht man genauer hin, stimmt das selten. Fördermittel für den Radverkehr sind in den vergangenen Jahren erheblich aufgestockt worden — und ein beträchtlicher Teil davon fliesst regelmässig zurück, weil er nicht abgerufen wird.
Drei Ebenen, die zusammenspielen müssen
Die Zuständigkeit für einen Weg richtet sich nach der Strasse, an der er liegt. Radwege an Bundesstrassen sind Sache des Bundes, an Landesstrassen des Landes, an Kreisstrassen des Kreises, an Gemeindestrassen der Kommune. Ein durchgehender Radweg über zehn Kilometer kann also drei oder vier Baulastträger berühren.
Für den Bau eigenständiger Radwege abseits von Strassen ist die Kommune zuständig — auch dann, wenn der Weg überörtliche Bedeutung hat. Das ist der erste strukturelle Grund für Lückenhaftigkeit: Ein Radweg, der an der Gemeindegrenze endet, endet dort, weil die Nachbargemeinde eine eigene Entscheidung trifft.
Dazu kommt die Förderung. Bund und Länder legen Programme auf, aus denen Kommunen einen erheblichen Teil der Baukosten erstattet bekommen — je nach Programm bis zu drei Viertel oder mehr. Der Rest ist Eigenanteil, und der muss im kommunalen Haushalt stehen.
Warum Fördermittel verfallen
Ein Förderprogramm verlangt einen Antrag, und ein Antrag verlangt eine Planung. Genau hier liegt der Engpass, den kaum jemand auf der Rechnung hat: Kommunen haben zu wenig Personal, um Planungen in der Zahl zu erstellen, die für die verfügbaren Mittel nötig wäre.
In vielen Verwaltungen bearbeitet eine einzelne Stelle den gesamten Radverkehr — neben anderen Aufgaben. Ein Planungsbüro extern zu beauftragen ist möglich, kostet aber Geld, das ebenfalls im Haushalt stehen muss, und die Büros sind ausgelastet.
Dazu kommen Förderbedingungen mit engen Fristen. Wer ein Programm mit Mittelbindung bis zum Jahresende nutzen will, muss vorher planungsreif sein. Wer es nicht ist, kann das Geld nicht abrufen — und es steht im Folgejahr in einer Statistik als nicht ausgeschöpft.
Der Grunderwerb, der alles aufhält
Ein Radweg braucht Fläche. Entlang einer bestehenden Strasse ist der Seitenraum oft schon vergeben — an Bäume, Leitungen, Entwässerung oder an angrenzende Grundstücke. Wo Fläche gekauft werden muss, verhandelt die Kommune mit einzelnen Eigentümern, häufig landwirtschaftlichen Betrieben.
Kommt keine Einigung zustande, bleibt das Planfeststellungsverfahren mit der Möglichkeit der Enteignung. Das dauert Jahre und wird deshalb gemieden. Viele Radwegprojekte scheitern nicht am Beschluss, sondern an einem Flurstück.
Das erklärt auch, warum Radverkehrsanlagen oft dort entstehen, wo ohnehin gebaut wird: Bei einer Strassensanierung ist die Fläche verfügbar und die Baustelle bereits eingerichtet. Kommunen mit knappen Kapazitäten konzentrieren sich deshalb sinnvollerweise darauf — was allerdings dazu führt, dass die Reihenfolge nicht vom Bedarf bestimmt wird, sondern vom Sanierungszyklus.
Was die Rechtsänderung von 2024 verschoben hat
Lange galt: Eine Kommune darf Verkehr nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung beschränken. Wer einen Radfahrstreifen anordnen wollte, musste eine besondere Gefahrenlage nachweisen — ein hoher Massstab, an dem viele Anordnungen vor Gericht scheiterten.
Mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes und der darauf folgenden Novelle der Strassenverkehrsordnung sind Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung als zulässige Gründe hinzugekommen. Damit können Kommunen Massnahmen für den Rad- und Fussverkehr auch dann anordnen, wenn keine Gefahrenlage im engeren Sinn besteht.
Wichtig ist die Grenze: Der Verkehrsfluss des Kraftfahrzeugverkehrs darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wie diese Einschränkung auszulegen ist, wird die Rechtsprechung in den kommenden Jahren klären. Wer wissen will, ob die Änderung wirkt, sollte die Verwaltungsgerichte beobachten, nicht die Pressemitteilungen.
Was das für die eigene Stadt heisst
Wer wissen will, warum vor Ort nichts vorangeht, sollte drei Dinge nachsehen: Gibt es ein beschlossenes Radverkehrskonzept mit Prioritätenliste? Wie viele Stellen sind in der Verwaltung dafür vorgesehen? Und wie hoch ist der Eigenanteil, der jährlich im Haushalt steht?
Diese drei Zahlen sagen mehr über die kommenden fünf Jahre aus als jede Absichtserklärung. Sie sind öffentlich — in Ratsinformationssystemen, Haushaltsplänen und Stellenplänen — und werden fast nie gelesen.
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