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Dooring: Warum fast immer der Autofahrer haftet
- Autor
- Sebastian Heldt
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- 4 Minuten
- Quellen
- keine angegeben
Es ist der Unfall, den erfahrene Stadtradlerinnen und Stadtradler am meisten fürchten, und es ist der, gegen den man sich am schlechtesten wehren kann: Eine Autotür geht auf, und man hat zwischen zwei und null Sekunden Zeit. Wer sie trifft, stürzt fast immer, häufig nach links in den fliessenden Verkehr.
Rechtlich ist die Sache klarer als bei fast jedem anderen Radunfall. Praktisch verlieren Betroffene trotzdem regelmässig einen Teil ihres Anspruchs — an einer Stelle, die kaum jemand kennt.
Die schärfste Sorgfaltspflicht der Strassenverkehrsordnung
Paragraf 14 der Strassenverkehrsordnung verlangt beim Ein- und Aussteigen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das ist eine ungewöhnlich strenge Formulierung. An den meisten anderen Stellen verlangt die Verordnung Rücksicht, Vorsicht oder das Vermeiden einer Gefährdung. Hier verlangt sie den Ausschluss.
Daraus hat die Rechtsprechung eine weitreichende Folge gezogen: Kommt es beim Öffnen einer Fahrzeugtür zu einem Unfall, spricht der erste Anschein gegen die Person, die die Tür geöffnet hat. Sie muss beweisen, dass sie sich ausreichend vergewissert hat — nicht die geschädigte Person, dass jemand unachtsam war.
Das ist der Grund, warum Dooring-Fälle in der Haftung meist eindeutig ausgehen. Der Fahrzeugführer oder die aussteigende Person haftet, und zwar in aller Regel vollständig oder ganz überwiegend.
Wo Radfahrende trotzdem Prozente verlieren
Es gibt eine Gegenposition, und sie heisst Sicherheitsabstand. Wer neben einer Reihe parkender Autos fährt, muss nach der Rechtsprechung einen Abstand einhalten, der mit einer sich öffnenden Tür rechnet. Als Anhalt werden je nach Gericht und Situation etwa 0,75 bis über einen Meter genannt — gemessen von der Fahrzeugflanke, nicht vom Aussenspiegel.
Wer diesen Abstand nicht einhält, muss mit einem Mitverschulden rechnen. Die Quoten liegen in solchen Fällen häufig zwischen zehn und dreissig Prozent, in Einzelfällen darüber. Der Anspruch wird dann anteilig gekürzt — beim Schmerzensgeld, beim Verdienstausfall, beim Sachschaden.
Hier liegt der eigentliche Konflikt. Der geforderte Sicherheitsabstand ist auf vielen Strassen schlicht nicht einzuhalten, ohne in den fliessenden Verkehr zu geraten. Radfahrende stehen damit zwischen zwei Risiken, und die Rechtsprechung erwartet, dass sie im Zweifel das Risiko wählen, das rechtlich weniger vorwerfbar ist — also lieber weiter draussen zu fahren und dafür überholt zu werden.
Was der Schutzstreifen daran ändert
Wenig, und das überrascht viele. Ein Schutzstreifen — die gestrichelte Linie — wird häufig so eng neben Parkplätzen markiert, dass er vollständig im Türbereich liegt. Er ist keine Zusage, dass dort gefahrlos gefahren werden kann.
Gerichte haben mehrfach entschieden, dass die Markierung Radfahrende nicht von der Pflicht zum Sicherheitsabstand entbindet. Wer also mittig auf einem zu eng markierten Schutzstreifen fährt und eine Tür trifft, kann sich anrechnen lassen müssen, dass er die Gefahr hätte erkennen können. Das ist unbefriedigend, weil die Markierung von der Behörde stammt — es ist aber die Rechtslage.
Die praktische Konsequenz ist ernüchternd und wichtig zugleich: Ein Schutzstreifen darf verlassen werden. Er ist keine Spur, es besteht keine Benutzungspflicht, und die Linie ist unterbrochen. Wer neben parkenden Autos fährt, sollte links davon fahren, auch wenn dahinter jemand hupt.
Was am Unfallort zählt
Die Endlage, fotografiert, bevor irgendetwas bewegt wird — insbesondere die Tür. Wie weit stand sie offen? Wo lag das Rad im Verhältnis zur Fahrzeugflanke? Diese beiden Fragen entscheiden später über die Abstandsdiskussion.
Dann: der Parkstreifen im Verlauf, mit Markierung, damit sich rekonstruieren lässt, wie viel Platz überhaupt vorhanden war. Zeugen, sofort. Und die Polizei — bei Dooring praktisch immer, weil die Beweislage sonst allein aus zwei widersprechenden Erinnerungen besteht.
Wichtig ist auch, wer ausgestiegen ist. Haftet der Halter, der Fahrer oder ein Beifahrer? Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt in aller Regel ein, weil sich der Unfall beim Betrieb des Fahrzeugs ereignet hat — das gilt auch, wenn nicht die fahrende Person die Tür geöffnet hat.
Der strafrechtliche Teil
Wird jemand verletzt, steht neben der zivilrechtlichen Haftung eine fahrlässige Körperverletzung im Raum. Bei schweren Verletzungen wird regelmässig ermittelt, und es bleibt selten bei einer Verwarnung.
Ebenfalls relevant: Wer nach einem Dooring-Unfall wegfährt, begeht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Dass ein Fahrzeug scheinbar unbeschädigt ist, ändert daran nichts — die Verletzung der anderen Person ist der Schaden.
Was tatsächlich hilft
Auf der Seite der Autofahrenden gibt es einen einzigen wirksamen Handgriff, und er kostet nichts: die Tür mit der jeweils weiter entfernten Hand öffnen. Der Körper dreht sich dabei zwangsläufig mit, der Blick geht nach hinten. In den Niederlanden wird das in der Fahrschule gelehrt, in Deutschland kaum.
Auf der Seite der Radfahrenden hilft nur der Abstand — und die Bereitschaft, ihn auch dann zu halten, wenn es Konflikte mit dem Verkehr dahinter gibt. Ein Hupen ist unangenehm. Eine Tür ist ein Krankenhausaufenthalt.
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