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Kinder auf dem Rad: Was Eltern wissen müssen
- Autor
- Sebastian Heldt
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Kinder lernen Radfahren früh und Verkehr spät. Zwischen dem Können und dem Verstehen liegen Jahre, und die Verkehrsordnung bildet das ab: Sie schreibt Kindern nicht vor, gut zu fahren, sondern weist ihnen den Raum zu, in dem Fehler folgenlos bleiben.
Gehweg, Fahrbahn, Radweg: die Altersgrenzen
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Rad den Gehweg benutzen. Von acht bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie wählen — Gehweg oder Fahrbahn beziehungsweise Radweg. Ab zehn gelten für sie dieselben Regeln wie für Erwachsene.
Wichtig ist der Zusatz, der 2016 hinzugekommen ist: Eine geeignete Aufsichtsperson ab sechzehn Jahren darf ein Kind bis acht Jahre auf dem Gehweg begleiten — mit dem eigenen Rad. Vorher mussten Eltern nebenher auf der Fahrbahn fahren, während das Kind auf dem Gehweg war, was für beide unsicher war. Diese Regel hat den Alltag vieler Familien spürbar verändert.
Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen Kinder absteigen. Das gilt auch für die begleitende Person. Und wer auf dem Gehweg fährt, hat sich dort dem Fussverkehr unterzuordnen — Schrittgeschwindigkeit, wo es eng wird, und immer Vorrang für die Zufussgehenden.
Der Kindersitz und seine Grenzen
Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen in einem geeigneten Sitz mitgenommen werden. Die fahrende Person muss mindestens sechzehn Jahre alt sein. Der Sitz braucht Radabweiser, damit die Füsse nicht in die Speichen geraten können, und eine Fussstütze.
In der Praxis endet die Nutzung eines Kindersitzes meist deutlich vor dem siebten Geburtstag, und zwar aus Gewichtsgründen. Die meisten Hecksitze sind bis 22 Kilogramm zugelassen — das erreichen Kinder häufig mit fünf oder sechs. Wer darüber hinaus mitnehmen will, braucht einen Anhänger oder ein Transportrad.
Anhänger: das ruhigste, aber nicht das unsichtbarste
Ein Fahrradanhänger für Kinder ist zulässig, wenn er entsprechend ausgestattet ist: Rückstrahler, eine Beleuchtung, wenn der Anhänger das Rücklicht des Rades verdeckt, und ein Wimpel, der ihn im Sichtfeld von Autofahrenden hält. Er verändert das Fahrverhalten erheblich — der Bremsweg wird länger, Kurven müssen weiter gefahren werden, und an Bordsteinen kippt ein Anhänger schneller als ein Rad.
Der Vorteil: Kinder sitzen tief, sind angeschnallt, geschützt vor Wetter und schlafen unterwegs oft ein. Der Nachteil: Sie sind niedrig und werden gerade an Einmündungen schlecht gesehen. Wer einen Anhänger zieht, fährt defensiver, als es das eigene Gefühl verlangt.
Der Helm: keine Pflicht, aber
Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für Kinder. Das ändert nichts daran, dass ein Helm bei Kindern die wirksamste Einzelmassnahme ist, die Eltern ergreifen können — Kinder stürzen häufiger und kopfvoran.
Zwei Dinge dazu, die weniger bekannt sind. Erstens: Ein Helm muss passen, nicht mitwachsen. Ein zu grosser Helm, der beim Sturz verrutscht, schützt nicht. Zweitens: Auf dem Spielplatz und beim Klettern gehört der Helm ab. Kinder sind mit Fahrradhelmen an Klettergerüsten hängen geblieben; die Verschlüsse sind nicht dafür gemacht, sich unter Last zu öffnen.
Was Übung ersetzt und was nicht
Die Radfahrausbildung in der Grundschule vermittelt Regeln. Was sie nicht vermitteln kann, ist die Erfahrung, wie sich eine reale Kreuzung anfühlt. Diese Erfahrung entsteht nur dadurch, dass Kinder Strecken mehrfach mit einer erwachsenen Person fahren — dieselbe Strecke, bis sie sitzt, und dann erst allein.
Besonders unterschätzt wird die Rechts-vor-links-Situation im Wohngebiet und das Linksabbiegen. Beides verlangt, dass man sich umsieht, ohne die Spur zu verlassen — eine motorische Fähigkeit, die vielen Kindern erst mit etwa zehn Jahren zuverlässig gelingt.
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