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Montag, 24. August 2026 Alles rund ums Fahrrad — Technik, Recht und Reisen

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Sicherheit 3 Min. Lesezeit

Nach dem Sturz: Was am Unfallort wirklich zählt

Kurz gefasst Wer nach einem Unfall benommen ist, macht Fehler, die später teuer werden. Die wichtigsten Handgriffe in den ersten Minuten — und warum die Formel «ist ja nichts passiert» der schlechteste Satz überhaupt ist.
Autor
Sebastian Heldt
Veröffentlicht
Zuletzt geprüft
Lesezeit
3 Minuten
Ressort
Fahrradsicherheit und Unfallprävention
Quellen
keine angegeben
Gestürzter Radfahrer sitzt am Rand eines Radwegs und hält sein aufgeschürftes Knie; links steht ein Warndreieck, rechts liegen sein Rad, der Helm und ein Mobiltelefon
Erst absichern, dann dokumentieren: Warndreieck aufstellen, Fotos machen, Zeugen ansprechen — bevor jemand die Stelle räumt. Bild: Symbolbild (KI-generiert) · FahrradBlick

Ein Fahrradunfall dauert eine Sekunde. Was danach passiert, entscheidet oft darüber, ob Ansprüche durchzusetzen sind — und ob eine Verletzung, die sich erst Stunden später bemerkbar macht, überhaupt noch dem Unfall zugerechnet wird.

Das Problem ist, dass man in diesen Minuten am wenigsten dazu in der Lage ist. Der Kreislauf arbeitet gegen den Verstand, man will nur weg, es ist einem peinlich, und der Unfallgegner drängt auf eine schnelle Einigung. Genau in dieser Verfassung werden die Fehler gemacht.

Erst der Mensch, dann alles andere

Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen, Notruf, wenn nötig. Ein Fahrrad, das mitten auf der Fahrbahn liegt, ist eine Gefahr für alle Nachfolgenden. Es darf bewegt werden, sobald die Lage fotografiert ist — und wenn es die Sicherheit verlangt, auch vorher.

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Bei jedem Sturz mit Kopfbeteiligung gilt: ärztlich ansehen lassen, auch ohne Beschwerden. Ein Helm, der Risse zeigt oder dessen Schale eingedrückt ist, hat seine Aufgabe erfüllt und ist danach Abfall — er darf nicht weiterbenutzt werden.

Die Polizei rufen, auch bei kleinen Sachen

Es besteht keine Pflicht, bei jedem Bagatellschaden die Polizei zu rufen. Es ist trotzdem fast immer richtig. Eine polizeiliche Unfallaufnahme dokumentiert die Beteiligten, die Fahrzeuge, die Lage und oft die ersten Angaben zum Hergang. Ohne sie steht später Aussage gegen Aussage — und Radfahrende ziehen in dieser Konstellation regelmässig den Kürzeren, weil sie keine Zeugen und keine Dashcam haben.

Wichtig: Sich nicht auf die Formel «wir regeln das unter uns» einlassen, solange die Verletzungen nicht sicher ausgeschlossen sind. Prellungen und Distorsionen zeigen sich häufig erst am Abend oder am nächsten Morgen. Wer bis dahin die Personalien des Gegners nicht hat, hat niemanden mehr.

Was fotografiert gehört

Die Endlage beider Fahrzeuge, aus mehreren Richtungen und mit genug Umfeld, dass die Strasse erkennbar ist. Das Kennzeichen. Bremsspuren, Glassplitter, abgerissene Teile. Der Schaden am Rad, aus der Nähe. Die eigene Kleidung, wenn sie beschädigt ist. Der Zustand der Fahrbahn — Rollsplitt, Schlagloch, aufgebrochener Belag.

Und die Beschilderung. Wer später darüber streitet, ob ein Radweg benutzungspflichtig war oder ob eine Vorfahrtsregelung galt, hat mit einem Foto des Schildes ein Beweismittel, das ihm sonst niemand liefert.

Was gesagt werden sollte – und was nicht

Die eigenen Personalien, den Versicherungsschein, den Hergang so, wie man ihn erinnert. Nicht mehr. Sätze wie «ich habe das Auto zu spät gesehen» oder «ich bin vielleicht zu schnell gewesen» sind Schuldeingeständnisse, und sie werden später gegen einen verwendet — auch wenn sie nur aus Höflichkeit gefallen sind.

Wer sich unsicher ist, was passiert ist, sagt genau das. Die Rekonstruktion ist Aufgabe der Ermittlung, nicht der Beteiligten am Strassenrand.

Zeugen, bevor sie weg sind

Zeugen verschwinden schneller als jedes andere Beweismittel. Wer stehen bleibt und fragt, hat sie; wer erst nach zehn Minuten daran denkt, hat sie nicht mehr. Name und Telefonnummer genügen. Es ist unangenehm, Fremde anzusprechen — und es ist regelmässig der Unterschied zwischen einer geklärten und einer offenen Haftungsfrage.

Danach: Werkstatt vor Reparatur

Ein beschädigtes Rad sollte begutachtet werden, bevor es repariert wird. Bei höheren Schäden — und ein modernes Rad ist schnell im vierstelligen Bereich — lohnt ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten. Wer sein Rad selbst wieder herrichtet und danach eine Rechnung einreicht, hat den Nachweis verloren, was tatsächlich kaputt war.

Auch der Helm, die Brille, die Kleidung und ein zerstörtes Mobiltelefon gehören auf die Schadenaufstellung. Sie werden regelmässig vergessen und sind ersatzfähig.

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